Grundversorgung im Netzgebiet der Gemeindewerke Kiefersfelden zum 1. Juli 2009

Nach § 18 Abs.1 in Verbindung mit § 36 Abs.2 EnWG sind die Gemeindewerke Kiefersfelden
vom 1. Juli 2009 bis 30. Juni 2012 Strom-Grundversorger in ihrem Netzgebiet.
Grundversorger nach § 36 Abs. 1 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen,
das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Ersatzversorgung

Nach § 38 EnWG befinden sich Letztverbraucher, welche Strom beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, in Ersatzversorgung.

Die Ersatzversorgung wird vom oben stehenden aktuellen Grundversorger des Netzgebietes der Gemeindewerke Kiefersfelden durchgeführt.

Sicherheitszertifikat Öffentlicher Schlüssel

Rechtsgrundlagen

GEMEINDEWERKE KIEFERSFELDEN Kufsteiner Straße 17 | 83088 Kiefersfelden | +49 (0)8033 976521