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Kontakt:

Kufsteiner Straße 17
83088 Kiefersfelden

info@gemeindewerke-kiefersfelden.de

+49 (0)8033 976521

Hinweise zu Postwurfsendungen der DMG Deutsche Messwesen GmbH oder Metrify Smart Metering GmbH:

Aktuell erhalten viele Haushalte Briefe der DMG Deutsche Messewesen GmbH oder der Metrify Smart Metering GmbH.
Diese Schreiben wirken oft amtlich und üben Druck aus, den Stromzähler kurzfristig austauschen zu lassen.

Wichtig!
Die Gemeindewerke Kiefersfelden stehen in keinem Zusammenhang mit diesen Schreiben.
Es handelt sich um Werbesendungen privater, wettbewerblicher Messstellenbetreiber und nicht um offizielle Mitteilungen der Gemeindewerke Kiefersfelden.

Wer ist zuständig?
Gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sind die Gemeindewerke Kiefersfedlen grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) für unser Netzgebiet im Gemeindegebiet Kiefersfelden.
Offizielle Informationen oder Schreiben zum Zählertausch erhalten Sie ausschließlich von uns und niemals über Drittanbieter oder Postwurfsendungen.

Was tun?
Schließen Sie keine Verträge unter Zeitdruck oder auf Basis zweifelhafter Versprechen ab.
Bei Fragen stehen wir gerne telefonisch unter 08033/9765-21 für Sie zur Verfügung oder Sie besuchen uns persönlich in der Kufsteiner Straße 17 in Kiefersfelden.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Ob und zu welchem Zeitpunkt ein Smart Meter eingebaut werden muss, hängt von den gesetzlichen Vorgaben ab. Die Zusendung eines Angebots oder einer Information durch einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber bedeutet daher nicht automatisch, dass für Sie derzeit Handlungsbedarf besteht.

Wann ist ein Smart Meter verpflichtend?

Die gesetzlich vorgeschriebene Ausstattung mit einem Smart Meter betrifft insbesondere folgende Fälle:

  • Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh pro Jahr
  • Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von mehr als 7 kW
  • Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG, beispielsweise Wärmepumpen oder Wallboxen zum Laden eines Elektroautos

Smart Meter und § 14a EnWG – was Sie wissen sollten

Der Einbau eines Smart Meters bedeutet nicht automatisch, dass Sie von den finanziellen Regelungen des § 14a EnWG profitieren.

Voraussetzung ist, dass Sie eine steuerbare Verbrauchseinrichtung betreiben. Hierzu zählen beispielsweise Wärmepumpen oder Wallboxen. Für diese Anlagen gelten besondere Regelungen nach § 14a EnWG.

Der Einbau eines Smart Meters allein führt daher nicht automatisch zu einer Reduzierung der Netzentgelte.

Smart Meter auf Wunsch auch freiwillig möglich

Neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Rollout besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, einen Smart Meter freiwillig installieren zu lassen.

Wenn Sie sich für einen freiwilligen Einbau interessieren, können Sie diesen direkt bei uns als Ihrem grundzuständigen Messstellenbetreiber beauftragen. Gerne informieren wir Sie über die Voraussetzungen sowie die anfallenden Kosten.