Grundversorgung im Netzgebiet der Gemeindewerke Kiefersfelden zum 1. Juli 2015
Nach § 18 Abs.1 in Verbindung mit § 36 Abs.2 EnWG sind die Gemeindewerke Kiefersfelden
vom 1. Juli 2015 bis 30. Juni 2018 Strom-Grundversorger in ihrem Netzgebiet.
Grundversorger nach § 36 Abs. 1 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen,
das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Ersatzversorgung
Nach § 38 EnWG befinden sich Letztverbraucher, welche Strom beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, in Ersatzversorgung.
Die Ersatzversorgung wird vom oben stehenden aktuellen Grundversorger des Netzgebietes der Gemeindewerke Kiefersfelden durchgeführt.
E-Mail-Adresse für den elektronischen Datenaustausch (1:1 Marktkommunikation): mks@meteringservice.de Sicherheitszertifikat Öffentlicher Schlüssel (1,7 KiB, Zertifikat, Sicherheitszertifikat, öffentlicher Schlüssel)
Download Rechtsgrundlagen:
AGB Anschluss ausserhalb NAV (199,9 KiB, Stand 05/2009)
Niederspannungsanschlussverordnung Strom NAV 2007 (90,1 KiB, Stand 01.11.2006)
TAB_2019 (1,2 MiB, Technische Anschlussbedingungen)